Vielleicht haben Sie in den letzten Tagen oder Wochen von uns Post bekommen, in der wir Ihnen Ihre Wirtschaftsidentifikationsnummer weitergeleitet habe.
Gemäß § 139a der Abgabenordnung teilt das Bundeszentralamt für Steuern wirtschaftlich Tätigen nun eine Wirtschaftsidentifikationsnummer zu. Diese Nummer benötigen Sie in Zukunft für eine eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren und anderen Verwaltungsvorgängen. Diese Nummer ist für die Dauer Ihrer gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit gleich.
Bei wirtschaftlich Tätigen, die bereits eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, entspricht diese auch der Wirtschaftsidentifikationsnummer. In diesem Fall erhalten Sie keine weiteren Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern. Bei allen anderen wirtschaftlichen Tätigen werden nach und nach die Wirtschaftsidentifikationsnummern zugeteilt.
Derzeit bitten wir Sie, dies lediglich zu Ihren Akten zu nehmen und aufbewahren. Über die weitere Entwicklung und Fortentwicklung der Verwendung der Wirtschaftsidentifikationsnummer halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden
In einer Stellungnahme hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) die Vergabe begrüßt. Der DStV erachtet die Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens als besonders wichtig, um Bürokratie abzubauen. Mit der Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummer an alle Unternehmer, Freiberufler und juristische Personen rückt die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen, ein großes Stück näher.