Was leistet eigentlich das Beschwerdemanagement der KVB
Haben Sie schon mal Post von der Kassenärztlichen Vereinigung bekommen, um zu einer dort eingegangen Beschwerde Stellung zu nehmen. In unserer Kanzlei haben wir gelegentlich Mandanten, die damit konfrontiert sind. Das Beschwerdemanagement der KVen ist aber keineswegs nur lästig, weil eine Antwort erfolgen muss. Hintergrund der Beschwerden sind gänzlich unterschiedliche Sachverhalte und lassen sich, wie wir recherchiert haben z.B. folgenden Kategorien zuordnen: Patienten beschweren sich direkt über eine Arztpraxis aus den unterschiedlichsten Gründen bei der KV, Patienten beschweren sich über eine Arztpraxis aus den unterschiedlichsten Gründen bei ihrer Krankenversicherung, die wiederum bei der KV nachfrägt, um den Sachverhalt abzuklären und letztlich gibt es natürlich auch Beschwerden einer Arztpraxis über eine andere Arztpraxis. Über eine nicht geringe Zahl derartiger Beschwerden, werden sie gar nicht informiert, weil das zumindest bei der KVB etablierte Beschwerdemanagement im Vorfeld den Sachverhalt vollständig aufklären kann. Auch in den Fällen, in denen Sie zur Stellungnahme aufgefordert werden, bedeutet das nicht, dass die KVB die Auffassung vertritt, dass die Beschwerde berechtigt ist, vielmehr benötigt sie ihre Einlassungen zur Aufklärung des Sachverhalts, weshalb es immer angezeigt ist, darauf zu reagieren. In vielen Fällen wird es auch so sein, dass dann, wenn eine Beschwerde berechtigt ist, aber ihre Zusage z.B. ergeht eine unberechtigte Zuzahlung zurückzuerstatten der Vorgang ohne weitere Konsequenz sowohl für die KVB als auch den Beschwerdeeinreicher als erledigt betrachtet wird. Nur in ganz seltenen Fällen kommt es tatsächlich zur Einleitung weiterer Maßnahmen (z.B. Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Vorstand der KV), Hierüber entscheidet dann der Disziplinarausschuss.* Zusammenfassend kann also eine kooperative Mitwirkung in einem Beschwerdeverfahren oder aber auch von Patienten direkt in der Arztpraxis vorgebrachte Kritik wesentlich harmloser sein, als eine negative Bewertung in den einschlägigen Portalen.
*Anmerkung: Der Disziplinarausschuss z. B. der KVB besteht aus einem Vorsitzenden und einem Beisitzer, die Mitglied der KVB sein und unterschiedlichen Versorgungsbereichen angehören müssen, sowie einem weiteren Beisitzer mit der Befähigung zum Richteramt. Die Mitglieder des Ausschusses sind an Weisungen nicht gebunden