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Was ist eigentlich ein Telenotarzt

Mitte Februar wurde in der Süddeutschen Zeitung über das Konzept in Bayern drei Telenotarzt-Standorte einzurichten, berichtet. Der erste dieser drei Standorte wird im März in Bogen Landkreis Bogen nach einer kurzen Testphase in Betrieb gehen. Aber welche Voraussetzungen muss ein solcher Telenotarzt mitbringen, von denen in Bayern in den nächsten Jahren allein in Bogen mehr als 100 tätig werden sollen. Grundlage scheint wohl das Bundesärztekammer-Curriculum Telenotarzt/Telenotärztin zu sein. Das Curriculum definiert den Telenotarzt folgendermaßen: Es handelt sich um einen Notarzt, der via Telekommunikation, Sprach- und ggf. Sichtkontakt zu einem Rettungsmittel und dessen Besatzung vor Ort bei einem Patienten zum Einsatz kommt. Der Telenotarzt nutzt dazu sämtliche verfügbaren Informationen, die neben der Audiokommunikation dem Rettungsteam verfügbar sind. Dazu gehören Vitaldaten medizintechnischer Geräte in Echtzeit (einschl. 12-Kanal EKG) sowie Video- und Fotoübertragung. Wer am Curriculum teilnehmen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: eine Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarem Bezug zur klinischen und rettungsdienstlichen Notfall- und Intensivmedizin, eine Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin, mindestens 2 Jahre regelmäßige und andauernde Tätigkeit als Notarzt, mindestens 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und in Strukturen. Eine Telenotarzttätigkeit setzt zwingend eine regelmäßige Rettungsdiensttätigkeit voraus. Alle weiteren Informationen zum bayerischen Konzept finden Sie unter www.stmi.bayern.de/sus/rettungswesen/landrettung/telenotarzt/index.php.