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V. Angekündigte, jedoch unterbliebene Gesetzesänderungen

Nicht umgesetzt wurden die folgenden Maßnahmen:

  • Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 € pro Wirtschaftsgut auf 1.000 € (s. Abschn. I. 1 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende);
  • Abschaffung des Sammelpostens für GWG sowie – alternativ – die Abschreibung des Sammelpostens auf drei anstatt auf fünf Jahre (s. Abschn. I. 1 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende);
  • Einführung einer Klimaschutzprämie, die gewährt werden sollte, wenn der Unternehmer bis zum 31.12.2029 Wirtschaftsgüter anschafft, die Teil eines sog. Einsparkonzepts sind und zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen (s. Abschn. I. 4 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende);
  • Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (s. Abschn. III. 8 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende);
  • Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 € s. Abschn. III. 8 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende);
  • die Einführung einer Freigrenze von 1.000 € für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (s. Abschn. IV. 5 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende);
  • Anhebung des Höchstbetrags, der im Wege des Verlustrücktrags in einem Vorjahr abgezogen werden kann, auf 10 Mio. € (20 Mio. €. bei zusammenveranlagten Ehegatten, s. Abschn. VI. 1 der Hauptausgabe der Mandanten-Information zum Jahresende).

Ebenfalls nicht umgesetzt wurde eine ursprünglich geplante Meldepflicht für Steuergestaltungen im Inland sowie die Senkung des Durchschnittssatzes auf landwirtschaftliche Erzeugnisse auf 8,4 %; hier bleibt es in diesem Jahr beim Durchschnittssatz von 9,0 %.