Olympische Spiele in Paris: Müssen deutsche Athleten ihre Siegprämie versteuern?
Paris steht im Rampenlicht der Weltöffentlichkeit, denn bei den Olympischen Sommerspielen versammeln sich die besten Athleten der Welt in der Metropole. Deutsche Spitzensportler kämpfen mit großem Einsatz und unermüdlichem Ehrgeiz um die begehrten Medaillen. Doch während der sportliche Triumph im Vordergrund steht, muss auch eine entscheidende Frage gestellt werden: Was passiert mit den Siegprämien, die diese Athleten für ihre herausragenden Leistungen erhalten? Wir klären auf und bringen Licht ins Dunkel der steuerlichen Aspekte von Prämien für olympische Medaillengewinner in Deutschland.
Besteuerung von Prämien für Olympiasieger
Die Besteuerung von Prämien für deutsche Sportler, die olympische Medaillen gewinnen, ist im deutschen Steuerrecht klar geregelt. Diese Prämien sind steuerpflichtig, wie die Stiftung Deutsche Sporthilfe bestätigt. Die Einstufung als Berufssportler oder Amateursportler sowie die Art der erzielten Einkünfte sind dabei von entscheidender Bedeutung.
Für Berufssportler, die ihren Lebensunterhalt durch professionelle sportliche Betätigung bestreiten, gelten zwei Möglichkeiten: Sie erzielen entweder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Mannschaftssportler wie Fußball-, Handball- oder Eishockeyprofis sind in der Regel an Weisungen ihres Vereins gebunden und beziehen ein festes Gehalt, einschließlich Erfolgsprämien. Für diese Sportler gelten die erhaltenen Prämien als Arbeitslohn im Sinne des EStG. Diese Zuwendungen müssen als Entgelt für Leistungen betrachtet werden, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erbringt. Der Arbeitgeber ist folglich verpflichtet, für die Prämie die Lohnsteuer einzubehalten.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Individualsportler wie Leichtathleten erzielen ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die erhaltenen Prämien stehen in einem untrennbaren Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit des Sportlers und zählen somit zweifelsfrei zu den Betriebseinnahmen. Das gilt auch für Sportler, die in eine Nationalmannschaft eingebunden sind.
Amateursportler sind Personen, die den Sport nicht zum Erwerbszweck ausüben. Amateursportler erzielen grundsätzlich keine steuerbaren Einkünfte aus dem Sport. Doch aufgepasst: Sobald sie sich an Sportwettkämpfen beteiligen, um sichere Siegchancen zu nutzen, und dies wiederholt tun, sieht die Sache anders aus. Des Weiteren sind Vergütungen und Prämien steuerpflichtig, sofern sie die mit dem Sport zusammenhängenden Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen. In solchen Fällen gelten dieselben Besteuerungsvorschriften wie für Berufssportler.
Prämien für Olympiamedaillen
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe prämiert Gewinner olympischer Medaillen wie folgt:
- Gold: 20.000 Euro
- Silber: 15.000 Euro
- Bronze: 10.000 Euro
Diese Prämien werden über zwölf Monate ausgezahlt. Eine steuerliche Befreiung für diese Medaillenprämien ist im deutschen Steuerrecht nicht vorgesehen. Folglich gelten sie als Einnahmen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG und müssen entsprechend versteuert werden.
Quellen: WD 4 – 077-21 (bundestag.de)
Bild mit KI generiert