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Vergütung, Investition und Refinanzierung

Aktuell wird sehr stark in der Ärzteschaft darüber diskutiert, ob die Existenzgrundlage vieler Vertragsarztpraxen aufgrund der ungenügenden Vergütung gefährdet sei. Aus Sicht der Ärzteschaft ändert daran auch die mittlerweile vereinbarte Erhöhung des Punktwertes um 3,85% auf 11,9339 Cent ab 2024 nichts. Sicherlich sind bei Beantwortung dieser Frage mehrere Faktoren zu berücksichtigen, weil nicht allein die Vergütung der einzelnen Leistungen bei der Betrachtung der ausreichenden Existenzgrundlage entscheidend ist. Sowohl die Konkurrenzsituation, die persönliche Fallzahl, einschließlich dem Versichertenstatus, der jeweils anzuwendende Honorarverteilungsmaßstab, die Personalausstattung und insgesamt das Kostenmanagement spielen hier mitentscheidende Rollen. Wir stellen immer wieder fest, dass dann, wenn die wirtschaftliche Situation allgemein schlecht beurteilt wird, das aber im persönlichen Fall gar nicht so gegeben ist, als eine Reaktion eine sehr zurückhaltende Investitionsbereitschaft die Folge ist. Aus unserer Sicht ist dies aber die falsche Reaktion, denn in überversorgten Planungsbereichen ist die Praxisausstattung und auch ein für die Patienten spürbarer hoher technischer Medizingerätestandard eine Auswahlentscheidung. Weiteres ist zu berücksichtigen, dass nicht allein der Umsatz aus der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten der Maßstab für die Rentabilität einer Arztpraxis ausschlaggebend ist. Hierzu ist in der Schriftenreihe des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) eine interessante Veröffentlichung von Bernd Rebmann u. a. unter dem Titel „Innovation durch Investition: PKV als Investitionstreiber im dualen Versicherungssystem“ erschienen, auf die wir hinweisen wollen.

Bildquelle: v.poth-144607396