Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!
Was Unternehmen und Unternehmer jetzt wissen müssen!
Ab November 2024 startet die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen erhalten. Die neue Kennung dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren und soll zu einer effizienteren Verwaltung beitragen. Die W-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch und ohne Antrag vergeben. Das BZSt erhebt hierfür keine Gebühren. Ziel ist es, die zahlreichen bisherigen Identifikationsnummern wie Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Steuernummer zu ergänzen, ohne diese jedoch zu ersetzen.
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern. Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr. Sofern der Wirtschaftsbeteiligte über mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich um weitere Unterscheidungsmerkmale (U-Merkmale) ergänzt. Die Vergabe weiterer U-Merkmale erfolgt aufgrund der stufenweisen Vergabe voraussichtlich ab 2026.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt in einem gestaffelten Verfahren:
- Ab November 2024: Wirtschaftlich Tätige mit bestehender USt-IdNr. erhalten die W-IdNr. automatisch. Es erfolgt keine direkte Benachrichtigung per Post, sondern nur eine öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt.
- Ab November 2024 für Kleinunternehmer und wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr.: Diese erhalten die W-IdNr. elektronisch, entweder über ihr ELSTER-Benutzerkonto oder – falls ein Steuerberater beauftragt ist – über diesen.
- Ab dem 3. Quartal 2025: Alle übrigen wirtschaftlich Tätigen, die noch keine W-IdNr. haben, erhalten diese automatisch.
Vorteile und Anwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer:
Die Einführung der W-IdNr. bringt zahlreiche Vorteile mit sich, wie z.B. die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und die Verbesserung der Datenkonsistenz in verschiedenen Registern. Die W-IdNr. gilt zudem als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensstammdatenregistergesetz. Dies soll langfristig dazu beitragen, dass Unternehmen und Freiberufler Daten nur einmal angeben müssen (Once-Only-Prinzip).
Für den Übergang sind großzügige Regelungen vorgesehen: Die Angabe der W-IdNr. in den Steuerformularen wird erst nach Abschluss der Erstvergabe verpflichtend. Bis dahin ist sie freiwillig.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer stellt damit einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland dar und wird insbesondere von Branchenverbänden wie dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) als Maßnahme zur Effizienzsteigerung begrüßt.
Bildquelle: bluemoon1981-142757771