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„Kleingedrucktes“

Wann haben Sie sich das letzte Mal die sogenannte Abrechnungserklärung (Sammelerklärung) durchgelesen/angesehen?

Ihre quartalsweise verpflichtende Unterschrift und ggf. die Ihrer Kollegen ist letztlich der Anker unterlaufene Fehler und Unkorrektheiten Ihnen als Praxisinhaber direkt anlasten zu können. Uns ist aufgefallen, dass man auf der Internetseite der KVB quartalsbezogene Erklärungen findet, so zum Beispiel aktuell für das 3. Quartal 2024. Diese Quartalsbezug kann aber muss natürlich nicht ein Hinweis darauf sein, dass inhaltlich Modifikationen vorgenommen wurden. In unserer Kanzlei bei eingeleiteten Prüfverfahren vorgebrachte Argumente wie zum Beispiel: „Die Abrechnung erledigt doch meine erste Kraft“ oder: Ich wusste nicht, „dass die (final) tatsächlich realisierten Preise in Rechnung gestellt werden“ müssen, oder dass es notwendig ist, dass „sofern ich Leistungen abrechne, bei denen mehrere Ärzte/Ärztinnen mitgewirkt haben, ich mit der Sammelerklärung erkläre, dass ich mit den anderen an der Erbringung der Leistung beteiligten Ärzten/Ärztinnen eine Vereinbarung getroffen habewonach nur ich allein in den jeweiligen Fällen diese Leistungen abrechne“, helfen unter Hinweis auf Ihre Unterschrift(en) weniger. Vielleicht nehmen Sie sich bei der nächsten Unterschrift einmal die Zeit die Sammelerklärung bewusst zu lesen.