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Falsche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen: Ärztekammern warnen vor unbekannten Ärzten

Eine Vielzahl von Ärztekammern, darunter u.a. Bayern, Sachsen, Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein, Nordrhein weisen darauf hin, dass derzeit bundesweit offenbar falsche AU-Bescheinigungen von Ärzten kursieren, die bei den zuständigen Ärztekammern nicht gemeldet sind.

Insbesondere werden diese AU-Bescheinigungen unter folgenden Namen ausgestellt: „(Dr. med.) Haresh Kumar“, „Ahmad Abdullah und “Masroor Umar”. Als Adressen sind meist Hotels oder Universitätskliniken angegeben.

Die Ärztekammern gehen davon aus, dass es sich dabei um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen handelt, die bei Online-Anbietern, vermutlich ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, erworben wurden.

Die Vorlage einer solchen AU beim Arbeitgeber kann unter Umständen erhebliche arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es droht nicht nur der Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sondern auch die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus erfüllt das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung auch den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB.

Sollten Ihnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter AU-Bescheinigungen vorlegen, die die oben genannten Ärzte als Aussteller ausweisen, empfehlen wir Ihnen, sich kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.