Skip to main content

Autor: katharina summerer

Digitalisierung im Bereich der Steuerberatung

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche und nahezu aller Berufsfelder hat längst auch das Tätigkeitsfeld der Steuerberaterinnen und Steuerberater erreicht. Doch welche Chancen und Risiken birgt die Digitalisierung für die Steuerberatung?

Digitalisierung

Steuerberatung 4.0 – Vernetzung mit Informations- und Kommunikationstechnologie
Der Begriff „Steuerberatung 4.0“ ist angelehnt an die Initiative der Bundesregierung „Industrie 4.0“ und beschreibt die umfassende Digitalisierung von Geschäftsprozessen durch die fortschreitende Vernetzung aller Produktions- und Dienstleistungsbereiche mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik. Begonnen hat die Vernetzung in den Kanzleien, inzwischen sind auch die Finanzverwaltungen einbezogen. Der Mandant selbst wird in vielen Kanzleien noch weitgehend konservativ bedient. Einzige Ausnahme ist die E-Mail als inzwischen selbstverständliches Arbeits- und Kommunikationsmittel zwischen Mandant und Steuerkanzlei. Steuerberatung 4.0 ist aber weit mehr als E-Mail. Sie wird die Arbeitsprozesse innerhalb der Kanzlei sowie die gesamte Kommunikation und den Datentransfer zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung radikal verändern.

Ja, der Traum von der papierlosen Kanzlei wird endlich Wirklichkeit!

Die wohl größte und augenfälligste Veränderung in der Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant ist die bereits vielfach praktizierte Abschaffung des Papierpendelordners zur Bereitstellung aller Unterlagen und Belege für die monatliche Buchführung. Bei der digitalen Zusammenarbeit werden die Belege beim Mandanten eingescannt und per E-Mail oder über eine Cloud-Anwendung für die elektronische Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt. Ein zentrales Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist für die Kanzlei und ihre Zukunft als digitale Kanzlei von entscheidender Bedeutung. Es ermöglicht allen Mitarbeitern den permanenten Zugriff auf alle Dokumente und ist daher ein Muss für jede Steuerkanzlei. Die wesentlich kürzeren Informationswege sorgen für effiziente Prozessabläufe in der digitalen Steuerkanzlei. Alle Belege müssen vom Mandanten konsequent digitalisiert und dem Berater elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand enorm reduziert, was langfristig zu einer Kostensenkung führt.

Das Online-Banking ist Vorreiter einer vollständig digitalisierten Dienstleistung. Es zeigt, wie Dienstleistungen vollständig digitalisiert werden können und den Besuch des Kunden in einer Filiale vor Ort überflüssig machen. Auch die Steuerberatungsbranche ist von diesen rasanten Veränderungen betroffen. Wer morgen vorne mit dabei sein will, muss sich schon heute darauf vorbereiten und zum Beispiel in neue Hard- und Software investieren. Das zentrale Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist ein elementarer Baustein der digitalen Kanzlei, der nicht nur den Mandanten erhebliche Vorteile bringt. Der Einsatz eines DMS bedeutet auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit nicht mehr zwingend in den Kanzleiräumen erledigen müssen. Viele Routinearbeiten können von zu Hause aus erledigt werden. Gerade in Zeiten, in denen es für Kanzleien immer schwieriger wird, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, ist Heimarbeit ein entscheidender Faktor. Darüber hinaus stellt die Möglichkeit der Heimarbeit einen echten Leistungsanreiz dar und verschafft der Kanzlei einen echten Vorteil im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter.

Die digitale Kanzlei verändert auch die Tätigkeit des Steuerberaters. Durch die Automatisierung von Routinearbeiten verlagert sich der Schwerpunkt des Steuerberaters in der digitalen Kanzlei immer mehr in Richtung Betreuung und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Tätigkeitsfelder des Steuerberaters werden sich daher zunehmend in Richtung Auswertung und Analyse verschieben. Die laufende Buchhaltung wird zukünftig kaum noch in der Kanzlei selbst erledigt werden. Steuerberater, die die Chancen des digitalen Wandels frühzeitig erkennen und positiv aufgreifen, können zusätzliche Beratungsleistungen anbieten und Mandanten mit neuen Lösungskonzepten langfristig an sich binden. Der Steuerberater wird zum Optimierer, der die betriebswirtschaftlichen Prozesse beim Mandanten verbessert.

Die räumliche Nähe zwischen Steuerberater, Mandant und Mitarbeiter verliert an Bedeutung.

Die zunehmende Digitalisierung und das zentrale Dokumentenmanagementsystem schwächen die Bedeutung des Standortes und der Standortnähe zwischen Steuerberater und Mandant. Klassische Banken mit Filialnetz haben dies längst gelernt. Wer komplett digital arbeitet und auf Papier und Pendelordner verzichtet, braucht keinen Steuerberater vor Ort mehr. Steuerberaterinnen und Steuerberater können ihre Mandanten künftig bundesweit suchen. Die Spezialisierung und Qualifikation der einzelnen Kanzlei gewinnt dadurch an Bedeutung. Das gilt auch für das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mitarbeiter: Wer komplett digital arbeitet, kann bundesweit nach Mitarbeitern suchen und Menschen mit Behinderung, auf dem Land oder in strukturschwachen Regionen neue Chancen bieten. Die digital getriebene Flexibilisierung der Arbeit ermöglicht auch Teilzeitarbeit – ganz einfach, wenn Mitarbeiter eine Babypause einlegen oder Angehörige pflegen müssen. Neben den neuen Chancen darf aber nicht vergessen werden, die bestehenden Mitarbeiter behutsam in den digitalen Wandel einzubinden, ihnen die Angst vor Veränderungen zu nehmen und ihre Qualifikationen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wer neue Mitarbeiter für den Standort sucht, findet die besten Köpfe nicht mehr über die klassische Stellenanzeige in der Zeitung, sondern über die neuen digitalen Wege und Plattformen.

Was machen … Steuerberater?

Als erfahrene Steuerberaterin oder Steuerberater mit fundiertem Wissen im Steuerrecht und umfassender Berufspraxis verfügt der Berufsträger über die erforderlichen Qualifikationen, um Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten professionell zu beraten und zu unterstützen.

Steuerberater beraten und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Themen. Als Steuerberater sind Sie für ihre Mandanten Ansprechpartner in betriebswirtschaftlichen Fragen und vertreten diese in finanzgerichtlichen Prozessen.

Zu den typischen Aufgaben eines Steuerberaters gehören:

  • Steuererklärungen vorbereiten und einreichen:

Steuerberater unterstützen ihre Mandanten bei der korrekten Vorbereitung ihrer Steuererklärungen und deren rechtzeitiger Einreichung beim Finanzamt.

  • Steuerliche Beratung:

Steuerberater beraten ihre Mandanten zu steuerlichen Fragen, entwickeln Steuerstrategien zur Optimierung der Steuerbelastung und unterstützen bei der Umsetzung dieser Strategien.

  • Buchhaltung und Jahresabschlüsse:

Steuerberater unterstützen bei der Buchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und übernehmen die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten.

  • Betriebsprüfungen stellen einen weiteren wichtigen Bereich der Steuerberatung dar.

Steuerberater vertreten ihre Mandanten bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt und stehen ihnen bei der Klärung von steuerlichen Fragen zur Verfügung.

  • Unternehmensgründung und -umstrukturierung:

Steuerberater beraten bei der Gründung neuer Unternehmen, bei Umstrukturierungen, Fusionen oder Übernahmen und helfen bei steuerlichen Aspekten

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer:

Steuerberater helfen bei der Planung der Nachfolge in Familienunternehmen, optimieren die steuerliche Belastung von Erbschaften und Schenkungen und unterstützen bei der Erstellung von entsprechenden Steuererklärungen

  • Umsatzsteuer und internationales Steuerrecht:

Steuerberater beraten Unternehmen zu Fragen der Umsatzsteuer

  • Steuerliche Vertretung vor Finanzbehörden:

Steuerberater vertreten ihre Mandanten gegenüber Finanzbehörden, z.B. bei Einsprüchen, Anträgen auf Steuerberatung oder in steuerrechtlichen Streitigkeiten.

Die genannten Aufgaben stellen lediglich einen Ausschnitt aus dem breiten Spektrum der Tätigkeiten von Steuerberatern dar. Der tägliche Umgang mit Mandanten und deren jeweilige, individuelle Situation führt zu einer großen Variation in den Aufgaben.

Steuerberater: Voraussetzungen & Qualifikationen

  1. Abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) und 8 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf
  2. Abgeschlossene Ausbildung und danach die Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter mit insgesamt 6 Jahren Berufserfahrung
  3. Studium der Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbare Studiengänge mit Schwerpunkt Steuerrecht mit 2 bis 3 Jahren Berufserfahrung
  4. Erfolgreich abgelegtes Steuerberaterexamen
  5. Mehrjährige Berufserfahrung in einer Steuerberatungskanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  6. Sehr gute Kenntnisse im Steuerrecht, Bilanzierung und Rechnungswesen
  7. Analytische Fähigkeiten, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
  8. Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten im Umgang mit Behörden und Mandanten

Was macht man als Steuerberater?

Ein Steuerberater ist Experte für Steuerfragen und unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei allen steuerlichen Angelegenheiten. Zu den Aufgaben eines Steuerberaters gehören die Erstellung von Steuererklärungen, die Beratung bei steuerlichen Aspekten, die Vertretung gegenüber Finanzbehörden, die Durchführung von Steuerplanungen sowie die Optimierung der Steuerlast.

Kommentarnavigation

Zurück

Patienten ohne Krankenversicherungsschutz

Die Anfang Mai in den Medien vielbeschriebene Situation eines nicht krankenversicherten bekannten Schauspielers hat das Augenmerk auf eine Situation gelenkt, die gar nicht so selten ist. Die Zahlen nicht mit Krankenversicherungsschutz lebender Personen in Deutschland schwankt von belegten 60 000 bis über 400 000. Die höhere Zahl erklärt sich mit den Personen, die keinen Wohnsitz haben bzw. obdachlos sind.

Bei der niedrigen Zahl sind diejenigen erfasst, die zwar grundsätzlich in der PKV / Künstlersozialkasse /GKV versichert wären aber Beitragsrückstände angehäuft haben, weil sich oft ihre Lebenssituation vom Gutverdiener zur Mittellosigkeit geändert hat. Dieser Personenkreis kann Krankenversicherungsleistungen nur in einem sehr geringen Umfang außerhalb von Notfallsituationen in Anspruch nehmen.

In der Privaten Krankenversicherung gibt es einen sogenannten PKV-Notfalltarif, der von behandlungswilligen Ärzten im Falle einer Versorgung dann auch bei der Abrechnung eingehalten werden muss. „Behandlungswillig“ will sagen, dass einerseits nur Vertragsärzte entsprechende Behandlungen durchführen dürfen, dies aber dann zu den Bedingungen des Notfalltarifs abrechnen müssen. Grundsätzlich kann also jeder Arzt und jede Ärztin für sich selbst entscheiden, solche Behandlungen durchzuführen. Obwohl die Kassen(-zahn-)ärztlichen Vereinigungen streng genommen nichts mit der Privaten Krankenversicherung zu tun haben, sind sie gemäß § 75 SGB V, wie bei gesetzlich Versicherten verpflichtet, die ärztliche Versorgung von Notfalltarif-Versicherten sicherzustellen, was laut unseren Recherchen durchaus kein Selbstläufer ist.

Was leistet eigentlich das Beschwerdemanagement der KVB

Haben Sie schon mal Post von der Kassenärztlichen Vereinigung bekommen, um zu einer dort eingegangen Beschwerde Stellung zu nehmen. In unserer Kanzlei haben wir gelegentlich Mandanten, die damit konfrontiert sind. Das Beschwerdemanagement der KVen ist aber keineswegs nur lästig, weil eine Antwort erfolgen muss. Hintergrund der Beschwerden sind gänzlich unterschiedliche Sachverhalte und lassen sich, wie wir recherchiert haben z.B. folgenden Kategorien zuordnen: Patienten beschweren sich direkt über eine Arztpraxis aus den unterschiedlichsten Gründen bei der KV, Patienten beschweren sich über eine Arztpraxis aus den unterschiedlichsten Gründen bei ihrer Krankenversicherung, die wiederum bei der KV nachfrägt, um den Sachverhalt abzuklären und letztlich gibt es natürlich auch Beschwerden einer Arztpraxis über eine andere Arztpraxis. Über eine nicht geringe Zahl derartiger Beschwerden, werden sie gar nicht informiert, weil das zumindest bei der KVB etablierte Beschwerdemanagement im Vorfeld den Sachverhalt vollständig aufklären kann. Auch in den Fällen, in denen Sie zur Stellungnahme aufgefordert werden, bedeutet das nicht, dass die KVB die Auffassung vertritt, dass die Beschwerde berechtigt ist, vielmehr benötigt sie ihre Einlassungen zur Aufklärung des Sachverhalts, weshalb es immer angezeigt ist, darauf zu reagieren. In vielen Fällen wird es auch so sein, dass dann, wenn eine Beschwerde berechtigt ist, aber ihre Zusage z.B. ergeht eine unberechtigte Zuzahlung zurückzuerstatten der Vorgang ohne weitere Konsequenz sowohl für die KVB als auch den Beschwerdeeinreicher als erledigt betrachtet wird. Nur in ganz seltenen Fällen kommt es tatsächlich zur Einleitung weiterer Maßnahmen (z.B. Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Vorstand der KV), Hierüber entscheidet dann der Disziplinarausschuss.* Zusammenfassend kann also eine kooperative Mitwirkung in einem Beschwerdeverfahren oder aber auch von Patienten direkt in der Arztpraxis vorgebrachte Kritik wesentlich harmloser sein, als eine negative Bewertung in den einschlägigen Portalen.

*Anmerkung: Der Disziplinarausschuss z. B. der KVB besteht aus einem Vorsitzenden und einem Beisitzer, die Mitglied der KVB sein und unterschiedlichen Versorgungsbereichen angehören müssen, sowie einem weiteren Beisitzer mit der Befähigung zum Richteramt. Die Mitglieder des Ausschusses sind an Weisungen nicht gebunden

Ambulantes Operieren

In einem früheren Beitrag haben wir über die Unterfinanzierung der Hygienekosten in der Arztpraxis durch die Krankenkassen berichtet. Anfang Mai wurde nun informiert, dass die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen final zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband geregelt wurde. Die leistungsabhängig unterschiedlich hohen Zuschläge können sogar rückwirkend zum 1. Januar 2024 geltend gemacht werden. Obwohl Sie sicherlich über diese Regelung, die für alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, – ausgenommen sind nur Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind, sowie für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – gelten, informiert werden, möchten wir Sie auf folgende Besonderheit hinweisen: Da die neuen Zuschläge rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten, die Quartalsabrechnung für das 1. Quartal aber bereits eingereicht und bei den KVen ggf. bereits weitgehend verarbeitet sind, sollten Sie die nachträgliche Zusetzung der neuen Pauschalen kontrollieren. Gemäß den Veröffentlichungen der KBV zu diesem Thema wurde den KVen empfohlen dies automatisch vorzunehmen. Ggf. erfolgt dies auch erst zu einem späteren Zeitpunkt.