Ausgleichsabgabe
Ab dem 1. Januar 2025 treten Änderungen bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe in Kraft, die Arbeitgeber betreffen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen.
Die zu entrichtende Ausgleichsabgabe ist in vier Stufen gestaffelt (§ 160 Absatz 2 SGB IX).
Bislang war die zu entrichtende Ausgleichsabgabe in drei Stufen gestaffelt. Die Höhe der
einzelnen Staffeln je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ist in § 160 Absatz 2 SGB IX in
Nummer 1 bis 3 geregelt.
Durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wird § 160
Absatz 2 SGB IX um eine 4. Staffel ergänzt. Die folgende Tabelle zeigt die neuen
Beitragssätze, die zum 1. Januar 2024 eingeführt wurden und per 31. März 2025 erstmals
fällig werden.
§ 160 Absatz 2 | Erfüllungsquote | aktuell, seit 01.01.2024 | Ausgleichsabgabe ab 01.01.2025 |
Nr. 1 | 3 bis unter 5 Prozent | 140 Euro | 155 Euro |
Nr. 2 | Weniger als 3 Prozent | 245 Euro | 275 Euro |
Nr. 3 | Weniger als 2 Prozent | 360 Euro | 405 Euro |
Nr. 4 | 0 Prozent | 720 Euro | 815 Euro |
Arbeitgeber mit
- jahresdurchschnittlich weniger als 20 Arbeitsplätzen sind nicht beschäftigungspflichtig – sie zahlen keine Ausgleichsabgabe;
- jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen 140 Euro (155 Euro ab 01.01.2025) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen und 210 Euro (235 Euro ab 01.01.2025), wenn sie das ganze Jahr über keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt hatten;
- jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Pflichtarbeitsplätze besetzen; sie zahlen 140 Euro (155 Euro ab 01.01.205) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen, 245 Euro (275 Euro ab 01.01.2025) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen und 410 Euro (465 Euro ab 01.01.2025), wenn sie das ganze Jahr über keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Auswirkungen für Betriebe ohne beschäftigte schwerbehinderte Menschen ab 2025
Für Betriebe, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, steigen die Kosten durch die neue Berechnung der Ausgleichsabgabe deutlich. Die wichtigsten Konsequenzen sind:
1. Erhöhung der finanziellen Belastung
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen ab 2025 eine monatliche Abgabe von 815 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen. Das sind 95 Euro mehr als bisher (720 Euro). Bei mehreren nicht besetzten Pflichtarbeitsplätzen summieren sich die Kosten erheblich.
2. Erhöhter Druck zur Einstellung schwerbehinderter Menschen
Die gestiegene Abgabe soll Betriebe stärker motivieren, schwerbehinderte Menschen einzustellen, um die Abgabe zu vermeiden oder zu reduzieren. Unternehmen könnten daher gezielter nach geeigneten Bewerbern suchen und mehr barrierefreie Arbeitsplätze schaffen.
3. Wettbewerbsnachteile für nicht inklusive Betriebe
Betriebe, die die Abgabe zahlen müssen, haben höhere Personalkosten als solche, die die Beschäftigungspflicht erfüllen. Das kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine finanzielle Herausforderung darstellen.
4. Investitionen in alternative Maßnahmen möglich
Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen können oder wollen, könnten sich verstärkt mit alternativen Möglichkeiten auseinandersetzen, z. B. der Zusammenarbeit mit Inklusionsbetrieben oder der Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen, um zumindest teilweise ihrer Verpflichtung nachzukommen.
5. Steigender Verwaltungsaufwand
Mit den neuen Abgabesätzen steigt auch der Druck auf Unternehmen, ihre Beschäftigungsquoten genau zu dokumentieren und fristgerecht zu melden. Fehler oder Versäumnisse könnten zu zusätzlichen Kosten oder Sanktionen führen.
Zusammenfassend bedeutet die neue Regelung für Betriebe ohne schwerbehinderte Beschäftigte eine deutlich höhere finanzielle Belastung. Wer die Kosten vermeiden möchte, sollte sich verstärkt um inklusive Arbeitsplätze bemühen.