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Arbeit im Homeoffice: Haftungsfragen und Arbeitgeberrechte

In der modernen Arbeitswelt hat das Homeoffice an Bedeutung gewonnen. Die COVID-19-Pandemie hat diesen Trend beschleunigt und viele Unternehmen dazu veranlasst, flexible Arbeitsmodelle zu etablieren. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Insbesondere sind Haftungsfragen sowie die Rechte der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zurück ins Büro zu holen, von zentralem Interesse.

Das Recht auf Homeoffice

In Deutschland gibt es kein generelles Recht auf Homeoffice.

Gemäß der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Somit bestimmt den Arbeitsort grundsätzlich der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Ausnahmen bestehen im Rahmen der Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers und wenn diesem ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Betrieb nicht angeboten werden kann. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben (teilweise) im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Ein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice kann sich weiterhin aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage müssen bei der Gewährung von Homeoffice gleichbehandelt werden.

Andersherum kann der Arbeitgeber ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer das Arbeiten im Homeoffice nicht einseitig einführen oder den Arbeitnehmer gar dazu zwingen. Nur im absoluten Notfall, wenn etwa sonst ein völlig unverhältnismäßiger Schaden droht, ist vorstellbar, dass Arbeitnehmer auch ohne eine Vereinbarung zum Homeoffice verpflichtet werden könnten.

Haftungsfragen im Homeoffice

Ein zentraler Aspekt im Zusammenhang mit dem Homeoffice sind Haftungsfragen. Bei Unfällen im Homeoffice stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann. Hat der Arbeitgeber einen Arbeits- oder Wegeunfall nicht vorsätzlich herbeigeführt, tritt für Schäden des Arbeitnehmers grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Dabei gilt nach einer Gesetzesänderung der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice nun in gleicher Weise wie im Betrieb. Die gesetzliche Unfallversicherung greift im Homeoffice immer dann, wenn die Tätigkeit, bei der der Unfall geschieht, in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Eine privat veranlasste Tätigkeit (z.B. Kochen, Müll rausbringen, Briefkasten leeren) ist nicht versichert.

Versichert ist hingegen ein Wegeunfall auf dem direkten Weg vom Homeoffice zur Kita/Schule, um Kinder von Versicherten zu bringen oder abzuholen. Ebenfalls Versicherungsschutz besteht bei Unfällen auf dem Weg zum Besorgen von verzehrfertigen Lebensmitteln in der Mittagspause aus dem Homeoffice. Während des Aufenthalts im Restaurant oder Supermarkt besteht hingegen kein Versicherungsschutz.

Back to Office: Kann der Arbeitgeber das anordnen?

Trotz der Vorteile des Homeoffice haben Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, ihre Mitarbeiter zurück ins Büro zu holen. Dieses Recht basiert auf dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, das im Arbeitsvertrag verankert ist. Jedoch muss der Arbeitgeber bei dieser Entscheidung die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen, insbesondere wenn es um gesundheitliche Bedenken oder familiäre Verpflichtungen geht.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Gibt es einen Betriebsrat, unterliegt das Arbeiten im Homeoffice der Mitbestimmung des Betriebsrates. Und zwar alles außer das „ob“. Ob überhaupt im Homeoffice gearbeitet wird, wird ohne Zutun des Betriebsrates entschieden. Die spätere Ausgestaltung und Durchführung des Arbeitens im Homeoffice unterliegt dann jedoch der Mitbestimmung.

Fazit

Das Thema Homeoffice ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung der Rechte und Pflichten beider Parteien. Arbeitnehmer sollten über ihre Ansprüche informiert sein, während Arbeitgeber klare Richtlinien anbieten müssen, z.B. in Form einer Homeoffice-Vereinbarung. Durch offene Kommunikation und rechtliche Klarheit können sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber gewahrt werden, was zu einer produktiven und gesunden Arbeitsumgebung führt.

Bildquelle: jackfrog – Fotolia