Achtung: Gefälschte ELSTER-Mails zur Wirtschafts-Identifikationsnummer im Umlauf
Phishing-Angriff im Namen des Bundeszentralamts für Steuern – so schützen Sie Ihr Unternehmen
Derzeit warnen Steuerbehörden und IT-Sicherheitsstellen vor einer neuen Betrugsmasche, die gezielt Unternehmen betrifft: Kriminelle versenden täuschend echte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Als Absender wird häufig die Adresse benachrichtigung@elster.de angegeben – eine Adresse, die auf den ersten Blick seriös wirkt, in diesem Fall jedoch gefälscht ist.
Inhaltlich werden Unternehmen dazu aufgefordert, sich über den Link https://www.bzst.de/widnr/ anzumelden, um ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer abzurufen.
Diese Nachricht ist nicht echt – Vorsicht vor Phishing!
Bei den E-Mails handelt es sich um eine Phishing-Kampagne, mit der sensible Unternehmensdaten abgegriffen oder Schadsoftware eingeschleust werden soll.
Wichtig zu wissen:
Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht per E-Mail, sondern ausschließlich per Post.
Die Angreifer nutzen täuschend echt aussehende Webadressen, um Vertrauen zu erwecken – doch die verlinkten Seiten sind gefälscht. Daten, die dort eingegeben werden, gelangen direkt in die Hände von Kriminellen.
So erkennen Sie die gefälschten E-Mails
Die betrügerischen Nachrichten lassen sich an mehreren Merkmalen erkennen:
- Fehlende gestalterische Merkmale: Die E-Mail enthält kein Logo, kein offizielles Siegel, keinen rechtlichen Disclaimer und keine weiteren Kontaktdaten.
- Ungewöhnliche Aufforderung zur Dateneingabe über einen Link
- Verweis auf eine täuschend echte URL wie bzst.de/widnr
- Gefälschter Absender wie benachrichtigung@elster.de
- Dringlichkeitsformulierungen wie „Letzte Frist“ oder „sofortige Registrierung erforderlich“
Diese Merkmale weichen klar von der offiziellen Kommunikation des BZSt oder der ELSTER-Plattform ab.
So schützen Sie Ihr Unternehmen
- Öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge
- Geben Sie keine vertraulichen Daten auf fremden Seiten ein
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, besonders in der Finanzbuchhaltung
- Verwenden Sie aktuelle Sicherheitssoftware und Zwei-Faktor-Authentifizierung
Im Verdachtsfall richtig reagieren
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten:
- Leiten Sie sie nicht weiter.
- Informieren Sie Ihre IT-Abteilung oder Ihren IT-Dienstleister.
- Melden Sie den Vorfall bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Ihres Bundeslandes.
- Kontaktieren Sie uns telefonisch – wir begleiten Sie bei der rechtlichen Einordnung und den nächsten Schritten.
Wir unterstützen Sie
Als Ihre Kanzlei behalten wir aktuelle Entwicklungen im Bereich Steuerrecht, IT-Sicherheit und Behördenkommunikation im Blick. Bei Fragen oder Verdachtsfällen stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.