Was ist eigentlich eine Teampraxis?
Seit einiger Zeit taucht immer wieder mal der Begriff „Teampraxis“ auf. Zu aller erst ist festzustellen, dass dieser Begriff im Sozialgesetzbuch nicht enthalten ist und es derzeit auch keine klare Definition für die Mindestanforderungen einer Teampraxis gibt. Interessanterweise beschäftigen sich mit dieser Thematik aber sowohl die Hausärzteverbände als auch jetzt das Bayerische Gesundheitsministerium. Letzteres hat in der Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR) explizit die Teampraxisstruktur als förderfähig erwähnt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf eine Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums. www.bayern.de/gerlach-treibt-zukunftsorientierte-weiterentwicklung-der-medizinischen-versorgung-voran-bayerisches-gesundheitsministerium-frdert-projekt-zur-hausrztlichen-teampraxis-der-zukunft-mit-run/.
Eine etwas fundiertere Beschreibung der Zielrichtung der „Teampraxis“ haben wir in einer Veröffentlichung des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg gefunden, nachzulesen unter www.hausarzt-bw.de/News/2023_03_24_haet_panel2~n-5292. In der Umsetzung dürfte es sich also bei einer Teampraxis um eine Vernetzung örtlicher vorhandener „Player“ der medizinischen Versorgung handeln, ohne dass gleich ein offizielles Praxisnetz, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder Praxiszentrumsähnliche Strukturen gegeben sein müssen. Bis zu erwartende Vorgaben festgelegt werden, kann man also bei einer Teampraxis von einer niederschwelligeren Kooperation von Gesundheitsberufen vor Ort sprechen. So kann man sich die Einbindung einer Gemeindeschwester, die Zusammenarbeit mit Pflegediensten usw. darunter vorstellen und dabei könnten aus dem Fördertopf des Gesundheitsministeriums wohl auch Gelder über die Kommunen fließen.