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Unterversorgung in Bayern und Fördermöglichkeiten

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat mitgeteilt, dass weitere Planungsbereiche als unterversorgt eingestuft worden sind. Mittlerweile betreibt die KVB sogar zwei Hausarztpraxen (Marktredwitz und Eging) in Eigenregie und es sollen laut Ankündigung fünf weitere derartige Praxen aufgebaut werden. Die KVB sieht von ihr geführte Praxen als Notmaßnahme, die sich aus den gesetzlichen Regelungen bei langanhaltend festgestellter Unterversorgung ableiten lässt. Die Hoffnung der KVB ist, dass die dort eingesetzten Ärzte feststellen, dass sich eine Praxis trotz aller Anfangsschwierigkeiten, die es sowohl beim Honorar als auch dem fehlenden Fachpersonal gibt, lösen lassen und sie deshalb die Praxis dann von der KVB übernehmen. Auch das bayerische Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass im Rahmen des seit Jahren aufgelegten Förderprogrammes nun auch Kommunen mit bis zu 15.0000 € unterstützt werden können. Diese Maßnahmen sollen unter anderem auch für die Gründung kommunaler MVZ verwendet werden dürfen. Details zur Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR) sind nachzulesen unter: www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/kommunalfoerderrichtlinie/

Bislang konnten sich kommunale MVZ nicht durchsetzen, da zu Recht die Bürgermeister und Gemeindeverantwortlichen das Risiko der komplexen Materie der Führung einer Arztpraxis scheuten. Aus diesem Grund gibt es aktuell auch nur sehr wenige kommunale MVZ. Ob mit der Förderrichtlinie sich dies jetzt ändert wird abzuwarten sein. Entscheidend wird sein, dass Kommunen bei der Bezahlung der anzustellenden Ärzte oder auch beim Personal weniger flexibel sein dürften als inhabergeführte Praxen. Trotzdem erscheint es wichtig die Entwicklung zu beobachten oder als Praxisinhaber die neuen Möglichkeiten, die sich durch die Förderrichtlinie des Freistaates aber auch der KVB insgesamt ergeben, zu beobachten und ggf. mit zu beeinflussen.